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Rechtliche Anmerkungen
Die Beratung in Steuerangelegenheiten ist den
steuerberatenden Berufen vorbehalten. Als steuerberatende Berufe gelten in erster Linie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Steuerhilfevereine nur eingeschränkt. Ich möchte hier nochmals betonen: Ich bin KEIN Steuerberater und selbständige Buchhalter die als Büroservice auftreten zählen NICHT zu den steuerberatenden Berufen. |
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Was bedeutet das ? Zum einen darf ich keine steuerliche Beratung machen. Ich kann Ihnen anhand eines Beispiels erklären welche Auswirkungen die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeuges hat, ich darf dabei aber weder vergleichbare Zahlen verwenden noch eine Schlußfolgerung nahe legen. Ich darf keine Steuererklärungen erstellen und schon gar nicht abgeben. Das gilt genauso für rechtliche Ratschläge, diese sind den Juristen vorbehalten. |
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Ich muss hier auch ganz ehrlich anmerken, dass mir für kompliziertere Fälle oft das Fachwissen fehlt, in rechtlichen Dingen schon bei einfacheren Sachverhalten. Für kleinere Firmen und Einzelunternehmen gibt es keine Verpflichtung sich eines Steuerberaters zu bedienen (ab welcher Größenordnung oder Firmierung das vorgeschrieben ist kann ich hier leider nicht darstellen). Der Unternehmer kann die Erklärungen auch selbst erstellen - bei voller Haftung. Ich bin mir sicher, dass eine Steuerberater meist mehr heraus holen kann und oftmals auch rechtssicherer ist. Wenn es zu einem Verfahren in Steuersachen geht ist der selbständige Buchhalter "aussen vor". Allerdings: Beim Steuerberater unterschreiben Sie, dass Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht haben. Wenn es hart auf hart kommt... Sie haben unterschrieben. |
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