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Allgemeine
Geschäftsbedingungen AGB Büroservice Hildebrandt Stand Juni 2020 |
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1.
Beteiligte Personen:
Arno Hildebrandt Büroservice, in Folge als Auftragnehmer
bezeichnet
Der Auftraggeber für seine Person oder berechtigt im Namen
einer von ihm vertretenen Firma, Organisation oder eines eingetragenen Vereines.
2.
Zustandekommen eines Vertrages:
Ein Vertrag zwischen den beteiligten Parteien kommt durch
schriftlichen Vertragsabschluss oder, ersatzweise, durch schlüssiges Handeln
zustande. Hierbei gilt die Übermittlung von Arbeitsmaterialien als
Auftragserteilung und die Bearbeitung der übermittelten Materialien oder Daten
als Auftragsannahme.
3.
Beauftragung von Buchungsarbeiten:
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer
kein Steuerberater oder eine diesem Berufsstand gleichgestellte Person ist. Der
Auftragnehmer erstellt keine Steuererklärungen und bietet auch keine
Steuerberatungen an. Jegliche Äußerung in steuerlichen Dingen ist ausschließlich
als private Meinungsäußerung zu betrachten und bedarf der Validierung durch eine
Person der rechtlich zugelassenen steuerberatenden Berufe. Der Auftragnehmer
sieht sich dennoch verpflichtet auf Sachverhalte die nach seinem Ermessen den
Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchhaltung (GoB’s) widersprechen hinzuweisen. Es
obliegt dem Auftraggeber diese in Folge zu überdenken und sich gegebenen Falls
fachlichen Rat zu holen.
4.
Übermittlung von Steuererklärungen:
Der Auftragnehmer übernimmt im Auftrag des Auftraggebers die
technische Übermittlung von Daten an das Finanzamt und andere amtliche Stellen
ohne diese inhaltlich zu würdigen oder zu bewerten. Ausgenommen hiervon ist die
Lohnsteueranmeldung.
5.
Lohn- & Gehaltsabrechnungen:
Der Auftragnehmer erfasst die für die Lohn- &
Gehaltsabrechnung relevanten Daten in einem hierfür zertifizierten
Abrechnungsprogramm. Er weist den Auftraggeber auf fehlende Informationen sowie
offensichtliche Unrichtigkeiten hin. Es obliegt dem Auftraggeber fehlende oder
unvollständige Daten in eigenem Interesse zeitnah zur Verfügung zu stellen.
6.
Einhaltung von Fristen:
Fristen zur Abgabe von Meldungen und Erklärungen sind durch
den Gesetzgeber vorgegeben. Der Auftragnehmer verpflichtet sich diese Fristen zu
beachten, ist hierfür aber auf die rechtzeitige Übermittlung der zugrunde
liegenden Informationen angewiesen. Um allen Auftraggebern gerecht werden zu
können muss eine Bearbeitungszeit von zwei Werktagen vor Fristende nach
bayrischem Kalender eingehalten werden. Hierbei sollten die zu bearbeitenden
Daten bis spätestens 10:00 Uhr vorliegen.
7.
Vergütung der geleisteten Arbeit:
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Bezahlung der
geleisteten Arbeit innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu erfüllen. Sofern
kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist gelten 14 Kalendertage ohne Abzug als
vereinbart. Skonti werden nicht gewährt.
8.
Umfang der Beauftragung:
Der Umfang der zu leistenden Aufgaben wird in einem
Leistungskatalog festgehalten. Sofern keine detaillierte Auflistung vorgenommen
wird begrenzt sich die zu leistende Arbeit auf die zur Nachweisführung
notwendigen Aufgaben. Im Bereich der Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle
betrifft dies insbesondere Sortierung, Digitalisierung von Thermobelegen,
Archivierung, Kontierung und Verbuchung. Der Nachweis hierzu wird durch
Übermittlung aussagefähiger Auswertungen (Summen- + Saldenlisten, Kontenblätter,
BWA) erbracht. Lohn- & Gehaltsabrechnungen werden durch Übermittlung von s.g.
Lohnzetteln, Lohnkonten, Übertragungsnachweisen und weitere Auswertungen
nachgewiesen.
9.
Prüfpflicht des Auftraggebers:
Der Auftraggeber verpflichtet sich ihm übermittelte
Auswertungen und Unterlagen auf Stimmigkeit innerhalb angemessener Frist zu
prüfen. Als angemessene Frist ist ein Zeitraum von bis zu 6 Wochen anzusetzen.
Für Unstimmigkeiten die nach Ablauf dieser Frist zutage treten haftet der
Auftragnehmer nur bei grobem Verschulden. Er verpflichtet sich dennoch diese
Unstimmigkeiten zu bereinigen sofern er diese verursacht hat und dies zumutbar
und verhältnismäßig ist.
10.
Verschwiegenheit:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu strikter
Verschwiegenheit. Informationen die ihm aus der Auftragsbearbeitung oder anderen
Quellen zugehen unterliegen der Geheimhaltung. Die Weitergabe von Daten bedarf
ausdrücklicher Anweisung. Ausgenommen hiervon sind lediglich die Herausgabe von
Informationen und Unterlagen aufgrund von behördlichen Anweisungen oder auf
Basis der auftragsgemäßen Abwicklung (z.B. Übermittlung von Lohndaten an die
SV-Träger etc.).
11.
Datenschutz:
Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der spezifischen
Datenschutzregelungen Sorge zu tragen. Detaillierte Informationen hierzu sind in
der separaten Aufstellung geregelt und können auf der Web-Site
www.bueroservice.de eingesehen werden.
Auf Wunsch werden diese Bestimmungen auch per Mail oder Post zugesandt.
12.
Rückhaltungsrecht / Arbeitsunterbrechung:
Sofern der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
regelmäßig nicht pflichtgemäß nachkommt behält sich der Auftragnehmer das Recht
vor seine Arbeit bis zur Bezahlung der zu diesem Zeitpunkt fälligen Rechnungen
einzustellen. Unter regelmäßig ist hierbei eine Abfolge von mindestens drei
Rechnungen die zum Fälligkeitstag nicht vollständig bezahlt sind zu verstehen.
Darüber hinaus behält sich der Auftragnehmer das Recht vor alle ihm überlassenen
Unterlagen und Dokumente bis zur Bezahlung aller fällig gewordenen Rechnungen
zurück zu behalten.
13.
Beendigung der Beauftragung:
Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht ohne Angabe von
Gründen den Vertrag zu beenden. Der Auftragnehmer wird ihm innerhalb einer Frist
von maximal fünf Arbeitstagen alle überlassenen Unterlagen und Dokumente zur
Abholung bereitstellen und, sofern gewünscht, alle Buchungsdaten in
elektronischer Form (Datev-Exportformat) aushändigen wenn alle offenen
Forderungen beglichen sind. Mit quittierter Rücknahme der genannten Daten und
Unterlagen bestätigen Auftraggeber und Auftragnehmer dass keinerlei gegenseitige
Forderungen mehr bestehen.
14.
Salvatorische Klausel:
Sofern die in der AGB enthaltenen Formulierungen gegen
bestehendes oder in Folge geändertes Recht in Teilen oder im Ganzen verstoßen
sind diese durch solche rechtlichen Bestimmungen zu ersetzen die dem
beabsichtigten Inhalt der AGB am nächsten kommen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen stelle ich Ihnen gerne auch per Mail auf Anfrage zur Verfügung !
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